Wir sind eine Fachkanzlei für Erbrecht. Mehrere unserer Rechtsanwälte dürfen die Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" tragen. Wir beraten in allen Fragen rund um den Erbfall, insbesondere Testament, Erbengemeinschaft, Pflichtteil, Testamentsvollstreckung. Dabei berücksichtigen wir auch das Steuerrecht, insbesondere Erbschaftsteuer, Schenkungssteuer und Gewinnsteuern. Besondere Expertise haben wir im internationalen Erbrecht, insbesondere bei Bezügen zu Spanien, den USA, Kanada und England.
Stichwörter, Firmentätigkeit
Nachlassabwicklung, Internationales Erbrecht, Rechtsanwalt, Erbschaftssteuer, Erbrecht, Testamentsvollstreckung, Fachanwälte für Erbrecht