Die Kosteneinziehungsstelle der Justiz ist für die Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben aus den Verfahren der Gerichte und Staatsanwaltschaften zuständig, soweit diese nicht direkt von der Landeshauptkasse wahrgenommen werden. Darüber hinaus obliegt ihr die Einziehung der Gerichtskosten als Vollstreckungsbehörde.