Seit 1996 sind wir für unsere Mandanten tätig und Ansprechpartner. Durch meine Qualifikation als Fachanwältin für Familienrecht und auch umfangreichen Erfahrungen im Bereich des Familienrechts, internationalen Familienrechts, internationalen Privatrechts sowie des Europarechts erhalten Sie eine kompetente Unterstützung in allen diesen rechtlichen Fragen, insbesondere daher in meinen Tätigkeitsschwerpunkten Familienrecht, Internationales Familienrecht und Ausländerrecht. Ich kann Sie vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland sowie dem Kammergericht Berlin vertreten. Ich biete auch Beratungen in englischer, französischer und italienischer Sprache an. Grundkenntnisse in schwedisch und spanisch sind vorhanden.