Auf dem Gebiet des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts sind wir sowohl beratend als auch in Auseinandersetzungen vor Gericht tätig. Zum einen betreuen wir die klassischen individualarbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen außergerichtlich und gerichtlich (Kündigungsschutzverfahren, Abmahnungsentfernungsklagen, Zahlungsklagen). Wir vertreten aber auch in Einigungsstellenverfahren und in Beschlussverfahren. Im Rahmen von Arbeitskämpfen werden wir ebenfalls außergerichtlich und gerichtlich tätig. Wir beraten bei Tarifverhandlungen, Verhandlung und Abschluss von Dienst- oder Betriebsvereinbarungen sowie Interessenausgleich und Sozialplänen. Auch Unternehmensumstrukturierungen werden in arbeitsrechtlicher Hinsicht von uns begleitet. Als besondere Spezialität hat sich das Recht des öffentlichen Dienstes, und dort eine besonders intensive Tätigkeit im Bereich des Tarifrechts der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst herausgebildet.